Offene Zutrittsanfragen genehmigen
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Über das Stift-Symbol eine der Anfragen bearbeiten
Im sich öffnenden Dialog können alle Informationen zur gestellten Anfrage separiert in Kategorien eingesehen werden
So können beispielsweise Mitarbeiterpersonalien eingesehen werden
Hinterlegte Mitarbeiternachweise können unter der Kategorie Nachweisedokumente eingesehen und ggf. auditiert werden (Nähere Informationen zur Auditierung unter: Mitarbeiternachweis auditieren )
Unter ‘Initiale Zutrittsbedingungen’ können die notwendigen Nachweise übergangsweise als Nachgewiesen gekennzeichnet werden falls zum Zeitpunkt der Freigabe noch nicht vorhanden oder auditiert (Ausnahmeregelung)
Nach der Nachweisüberprüfung kann die Zutrittsanfrage genehmigt werden
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